Aufwandsersatz und Übergabevertrag
Wenn das Feedback und die Ergebnisse der Vorkontrolle positiv ausfallen, bieten wir euch die Möglichkeit, den gewünschten Hund zu adoptieren. Die Adoption wird in einem sogenannten Übergabevertrag festgehalten. In diesem Vertrag verpflichtet ihr euch, den Hund zu übernehmen, ihn artgerecht zu halten und für sein Wohlergehen zu sorgen. Eine zentrale Regel ist, dass unsere Hunde niemals eigenmächtig an Dritte weitergegeben werden dürfen. Sollte eine Weitergabe oder Abgabe unvermeidlich sein, müsst ihr unseren Verein informieren.
Der Übergabevertrag enthält außerdem grundlegende Informationen über euren Hund, wie beispielsweise die Chipnummer, das geschätzte Alter, ob kastriert oder nicht. Bitte beachtet, dass das im Vertrag angegebene Alter manchmal vom EU-Heimtierausweis abweichen kann. Die Gründe dafür erklären wir weiter unten im Text.
Der Aufwandsersatz hat mehrere Funktionen: Sie verleiht dem Hund einen Wert, um unüberlegte Entscheidungen zu verhindern, und deckt gleichzeitig die Grundkosten ab, die während der Vermittlung entstehen. Dazu zählen unter anderem:
Der Aufwandsersatz beträgt 460 Euro (inkl. Transportkosten)
Ab 6 Jahren beträgt der Aufwandsersatz 360,00 Euro (inkl. Transportkosten)
und ab 10 Jahren 260,00 Euro (inkl. Transportkosten)