Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Vorgehensweise, bei ernsthaftem Interesse an einem Vierbeiner, erläutern.

Es gibt einiges zu beachten, wenn man sich einen Hund aus dem Tierschutz, speziell aus dem Ausland ins Haus holt.

 

Schauen Sie sich um und scheuen Sie sich nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.

 

Auf Grund mehrfacher Nachfragen, möchten wir Ihnen hier allgemeine Informationen zum Tierschutz und zum Transport geben.

 

Woher weiß ich, dass ein Tierschutzverein seriös ist

und das Wohl des Tieres im Vordergrund steht?

 

Hier eine kleine „Checkliste“, damit Sie sich sicher sein können, dass Sie an einen seriösen Tierschutzverein geraten sind und Ihr Tier unter den bestmöglichen Bedingungen und Voraussetzungen zu Ihnen kommt.

 

Sie haben sich für einen Hund aus dem Tierschutz entschieden? Ihr neuer Liebling wird bald aus dem Ausland hierher nach Deutschland reisen? Fantastisch, aber halten Sie Augen und Ohren offen!

 

Seriöse Vereine wollen einiges über Sie wissen, veranlassen eine Vorkontrolle bei Ihnen, schließen einen Schutzvertrag mit Ihnen ab und bleiben bei Bedarf Ihr Ansprechpartner.

 

Ihr Tier kommt mit einem Auto/einem Transporter und muss eine längere Strecke zurück legen? Dann vergewissern Sie sich bitte, dass folgende Voraussetzungen geschaffen sind:

 

  1. Der Verein muss einen Sachkundenachweis haben!
  2. Der Verein muss die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handeln der Hunde haben!
  3. Der Verein muss die Transportbefähigung vorweisen können!
  4. Der Verein muss über Traces registriert sein und der Transport hierüber angemeldet nachvollziehbar sein! Entsprechende Papiere müssen hier einsehbar sein!

 

Erfragen Sie, ob Ihr neuer Begleiter einen EU-Heimtierpass (in blau!) hat. Dort sollten alle bisher erhaltenen Impfungen (vor allem die Tollwutimpfung ist ein Muss - mit einer Wirkungszeit/Quarantäne von mind. 21 Tagen – vor Reisebeginn!) eingetragen sein. Im hinteren Teil des Passes hat der Amtstierarzt vor Ort (im Ausland) einen Vermerk zum Gesundheitszustand gemacht. Die Tiere müssen etwa 24 Stunden vor Abfahrt von diesem untersucht und für reisetauglich erklärt worden sein.

 

Kein Welpe darf bei der Einreise (aus dem Ausland) jünger als 16 Wochen alt sein!!!

Mit 12 Wochen darf erst die Tollwutimpfung gegeben werden und nach der Wirkungszeit/Quarantäne von mindestens 21 Tagen, ist der Welpe 16 Wochen alt!!!

 

Jeder seriöse Tierschutzverein wird Ihnen alle Auskünfte geben und auch Nachweise zeigen, damit Sie mit gutem Gewissen, ein neues Familienmitglied aus dem Ausland aufnehmen können.